AGB

1. Anbieterin / Geltungsbereich

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für alle Verträge zwischen **its done digital** (nachfolgend „Auftragnehmerin“) und ihren Kund:innen (nachfolgend „Auftraggeber:in“) über kreative und digitale Dienstleistungen.

1.2 Abweichende Bedingungen der Auftraggeber:in gelten nur, wenn die Auftragnehmerin ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.

1.3 Individuelle Vereinbarungen (z. B. Angebot/Leistungsbeschreibung, Projektplan, Change Requests) haben Vorrang vor diesen AGB.

2. Vertragsschluss / Mitwirkung

2.1 Angebote der Auftragnehmerin sind freibleibend, sofern nicht ausdrücklich anders bezeichnet. Ein Vertrag kommt zustande durch (a) schriftliche Annahme/Freigabe des Angebots (E-Mail ausreichend) oder (b) Beauftragung in Textform und anschließende Leistungsaufnahme.

2.2 Die Auftraggeber:in verpflichtet sich zur angemessenen Mitwirkung am Projekt. Hierzu gehören insbesondere:

  • die rechtzeitige Bereitstellung aller für das Projekt erforderlichen Inhalte (z. B. Texte, Bilder, Logos, Zugangsdaten),
  • die Benennung einer entscheidungsbefugten Ansprechperson,
  • die zeitnahe Prüfung von Zwischenständen sowie die Erteilung erforderlicher Freigaben und Entscheidungen.

2.3 Verzögerungen, die aufgrund fehlender, verspäteter oder unvollständiger Mitwirkung der Auftraggeber:in entstehen, verlängern vereinbarte Fristen entsprechend. Ein dadurch entstehender Mehraufwand kann gesondert berechnet werden. Solche Verzögerungen hat die Auftragnehmerin nicht zu vertreten.

2.4 Die Auftraggeber:in versichert, dass sie zur Nutzung sämtlicher von ihr zur Verfügung gestellter Inhalte berechtigt ist und diese frei von Rechten Dritter sind. Die Auftragnehmerin übernimmt keine Prüfung der rechtlichen Zulässigkeit dieser Inhalte. Die Auftraggeber:in stellt die Auftragnehmerin von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die aus der Verwendung dieser Inhalte resultieren.

2.5 Im Rahmen des vereinbarten Leistungsumfangs besteht Gestaltungsfreiheit. Beanstandungen hinsichtlich gestalterischer Entscheidungen sind ausgeschlossen, sofern diese dem vereinbarten Konzept entsprechen. Änderungswünsche, die über den vereinbarten Leistungsumfang hinausgehen, werden als zusätzlicher Aufwand separat berechnet.

2.6 Korrekturen, Änderungswünsche sowie Freigaben sind aus Gründen der Nachvollziehbarkeit schriftlich (z. B. per E-Mail) mitzuteilen. Mündliche Absprachen bedürfen zu ihrer Verbindlichkeit einer schriftlichen Bestätigung.

3. Leistungsumfang / Leistungsänderungen

3.1 Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweils beauftragten Angebot/Leistungsbeschrieb. Maßgeblich sind die dort genannten Deliverables, Phasen, Korrekturschleifen und Abgrenzungen.

3.2 Nicht geschuldet sind insbesondere (sofern nicht ausdrücklich vereinbart):

  • rechtliche Prüfungen (z. B. Marken-/Kennzeichen-/Urheberrecht),
  • Suchmaschinen- oder Umsatzgarantien,
  • laufende redaktionelle Pflege außerhalb vereinbarter Wartungsleistungen,
  • Support/Bereitschaft außerhalb üblicher Geschäftszeiten.

3.3 Leistungsänderungen („Change Requests“) sind möglich. Sie bedürfen der Abstimmung in Textform. Die Auftragnehmerin informiert vor Umsetzung transparent über Auswirkungen auf Zeitplan und Vergütung. Zusatzleistungen werden gesondert angeboten bzw. nach Vereinbarung abgerechnet.

3.4 Korrekturen/Feedback: Soweit im Angebot nicht anders geregelt, umfasst ein Projekt eine gebündelte Korrekturrunde pro definierter Phase. Weitere Korrekturrunden oder Änderungswünsche, die über das vereinbarte Maß hinausgehen, gelten als Zusatzleistung.

4. Preise / Abrechnung / Zahlungsbedingungen

4.1 Die Vergütung ergibt sich aus dem Angebot. Sofern nicht anders vereinbart, versteht sich die Vergütung zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer (Deutschland).

4.2 Für Leistungen an Unternehmer:innen mit Sitz außerhalb Deutschlands kann – je nach Leistung und Konstellation – das „Reverse-Charge-Verfahren“ Anwendung finden (Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers). Die Auftraggeber:in ist für die steuerliche Behandlung auf Empfängerseite verantwortlich.

4.3 Rechnungen sind, sofern nicht anders vereinbart, innerhalb von 10 Tagen netto ohne Abzug zahlbar.

4.4 Projektbegleitende Teilrechnungen (Meilensteine) sind zulässig und im Angebot geregelt. Soweit im Angebot nicht anders definiert, kann die Auftragnehmerin angemessene Abschlagsrechnungen entsprechend Projektfortschritt stellen.

4.5 Gerät die Auftraggeber:in mit einer Zahlung in Verzug, ist die Auftragnehmerin berechtigt, unter Setzung einer angemessenen Nachfrist von mindestens 14 Kalendertagen zur Zahlung aufzufordern. Erfolgt innerhalb dieser Frist kein Zahlungseingang, können weitere Leistungen bis zum Ausgleich offener Forderungen ausgesetzt werden. Gesetzliche Verzugszinsen bleiben unberührt.

5. Urheberrecht, Nutzungsrechte & Eigenwerbung

5.1 Die von der Auftragmnehmerin erbrachten Leistungen sind urheberrechtlich geschützte Werke im Sinne des Urheberrechtsgesetzes. Vertragsgegenstand ist die Schaffung der vereinbarten Arbeitsergebnisse sowie die Einräumung von Nutzungsrechten an diesen Werken.

5.2 Sämtliche Entwürfe, Konzepte, Designs, Layouts, Texte, Strukturen, Reinzeichnungen sowie sonstige Arbeitsergebnisse stellen persönliche geistige Schöpfungen dar und sind urheberrechtlich geschützt – unabhängig davon, ob die erforderliche Schöpfungshöhe im Einzelfall erreicht wird.

5.3 Die Einräumung von Nutzungsrechten erfolgt erst nach vollständiger Zahlung der vereinbarten Vergütung. Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, erhält die Auftraggeber:in ein einfaches Nutzungsrecht für den im Angebot definierten Zweck und Umfang.

5.4 Eine Weitergabe, Unterlizenzierung oder sonstige Übertragung der eingeräumten Nutzungsrechte an Dritte (z. B. andere Agenturen oder Dienstleister) ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung der Auftragnehmerin zulässig, sofern dies nicht zur bestimmungsgemäßen Nutzung zwingend erforderlich ist.

5.5 Änderungen, Bearbeitungen oder Weiterentwicklungen der Arbeitsergebnisse durch Dritte bedürfen der vorherigen Zustimmung der Auftragnehmerin, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.

5.6 Vorschläge, Weisungen oder sonstige Mitwirkungen der Auftraggeber:in begründen kein Miturheberrecht und haben keinen Einfluss auf die vereinbarte Vergütung, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.

5.7 Die Anmeldung von Schutzrechten (z. B. Marken, Designs, Domains) auf Grundlage der von der Auftragnehmerin erstellten Werke ist nicht Bestandteil der Leistung und erfolgt ausschließlich in Verantwortung der Auftraggeber:in. Eine rechtliche Prüfung (z. B. Marken- oder Namensrecherche) wird ausdrücklich empfohlen.

5.8 Die Auftragnehmerin ist berechtigt, die im Rahmen des Projekts entstandenen Arbeiten sowie deren Entwicklungsstufen zeitlich und räumlich unbegrenzt für Eigenwerbung und Referenzzwecke zu nutzen (z. B. Website, Portfolio, Social Media, Präsentationen), sofern keine vertraulichen Inhalte betroffen sind.

6. Zusatzleistungen & Fremdleistungen

6.1 Zusatzleistungen
Leistungen, die nicht ausdrücklich im beauftragten Angebot enthalten sind, gelten als Zusatzleistungen. Hierzu zählen insbesondere zusätzliche Konzeptions- oder Gestaltungsleistungen, weitergehende Änderungen, zusätzliche Korrekturrunden, Erweiterungen des vereinbarten Leistungsumfangs sowie Leistungen infolge geänderter Anforderungen. Zusatzleistungen werden vor Umsetzung abgestimmt und gesondert angeboten bzw. nach Vereinbarung abgerechnet.

6.2 Fremdleistungen & Lizenzen
Soweit für die Umsetzung des Projekts Fremdleistungen erforderlich sind (z. B. Entwicklerleistungen, Übersetzungsdienste, Stockbilder, Schrift- oder Softwarelizenzen), erfolgen diese grundsätzlich im Namen und auf Rechnung der Auftraggeber:in oder werden – nach vorheriger Abstimmung – als durchlaufende Kosten weiterberechnet.

6.3 Vorschüsse
Die Auftragnehmerin ist berechtigt, für beauftragte Fremdleistungen oder kostenintensive Zusatzleistungen einen angemessenen Vorschuss zu verlangen.

6.4 Reisekosten
Erforderliche Reise- oder Spesenkosten werden nach vorheriger Abstimmung und gesonderter Vereinbarung berechnet.

7. Daten, Dateien & Übergabe

7.1 Die Übergabe von Arbeitsergebnissen erfolgt in dem im Angebot definierten Umfang und Format (z. B. Website im CMS, veröffentlichte Inhalte, exportierte Dateien). Offene Arbeits- oder Quelldateien (z. B. Figma-, InDesign- oder andere Projektdateien) sind nicht Bestandteil der Leistung, sofern deren Herausgabe nicht ausdrücklich vereinbart wurde.

7.2 Sofern Dateien oder Daten zur Weiterverwendung übergeben werden, dürfen diese ausschließlich im vereinbarten Umfang und Zweck genutzt werden. Eine weitergehende Bearbeitung, Veränderung oder Nutzung durch Dritte erfolgt auf Verantwortung der Auftraggeber:in.

7.3 Die Auftragnehmerin übernimmt keine Haftung für Funktionsstörungen, Datenverluste oder Darstellungsabweichungen, die durch technische Gegebenheiten, Systemumstellungen oder nachträgliche Änderungen auf Seiten der Auftraggeber:in oder Dritter entstehen.

8. Referenznennung

8.1 Die Auftragnehmerin ist berechtigt, die Zusammenarbeit sowie Ergebnisse der Arbeit als Referenz zu nutzen, insbesondere:

  • – Nennung von Name/Logo der Auftraggeber:in (z. B. auf Website/Portfolio),
  • Abbildungen/Screenshots der umgesetzten Website/Designs,
  • Darstellung von Entwicklungsständen (z. B. Vorher-/Nachher, Layout-Prozesse),
  • Verlinkung auf die Live-Website.

8.2 Vertrauliche Informationen (z. B. interne Zahlen, nicht veröffentlichte Inhalte) werden nicht ohne vorherige Abstimmung veröffentlicht.

9. Kommunikationswege / Erreichbarkeit / Abwesenheiten

9.1 Die Kommunikation erfolgt über E-Mail und – sofern vereinbart – über Projekttools (z. B. Notion, Trello). WhatsApp ist nicht Bestandteil der Projektkommunikation, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart.

9.2 Es besteht kein Anspruch auf permanente Verfügbarkeit. Reaktions- und Bearbeitungszeiten orientieren sich an üblichen Geschäftszeiten.

9.3 Kurzfristige Abwesenheiten der Auftragnehmerin (z. B. einzelne Urlaubstage, Weiterbildungen oder Krankheit) gelten als branchenüblich und begründen keinen Anspruch auf durchgehende Erreichbarkeit oder Bearbeitung.

9.4 Bei längeren, projektrelevanten Abwesenheiten von mehr als 14 Kalendertagen informiert die Auftragnehmerin die Auftraggeber:in rechtzeitig, sofern dies den vereinbarten Projektzeitplan betrifft.

10. Wartung / Support (sofern beauftragt)

10.1 Wartungs- und Supportleistungen (z. B. Updates, Security-Checks, Backups, kleine Anpassungen) sind nur geschuldet, wenn sie ausdrücklich vereinbart wurden (separates Wartungspaket/Vertrag).

10.2 Für Drittanbieter-Systeme (Hosting, Plugins, Themes, Tools, Schnittstellen) gelten deren Bedingungen. Die Auftragnehmerin schuldet keinen dauerhaften fehlerfreien Betrieb solcher Systeme und keine ständige Kompatibilität nach Updates Dritter, kann aber im Rahmen beauftragter Wartung unterstützen.

11. Haftung

11.1 Die Auftragnehmerin haftet für Schäden – gleich aus welchem Rechtsgrund – nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet die Auftragnehmerin nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) und beschränkt auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden.

11.2 Die Haftung für entgangenen Gewinn, mittelbare Schäden und Folgeschäden ist – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen. Die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt.

11.3 Die Auftragnehmerin übernimmt keine Haftung für Inhalte, Materialien oder Informationen, die von der Auftraggeber:in bereitgestellt wurden, insbesondere nicht für deren rechtliche Zulässigkeit (z. B. Urheber-, Marken-, Wettbewerbs-, Datenschutz- oder Impressumspflichten).

11.4 Die Auftragnehmerin ist nicht verpflichtet, rechtliche Prüfungen oder Recherchen zur Schutz-, Eintragungs- oder Nutzungsfähigkeit von Marken, Logos, Namen, Designs oder Domains vorzunehmen. Dies gilt insbesondere für marken-, namens-, kennzeichen- oder wettbewerbsrechtliche Fragestellungen. Eine entsprechende rechtliche Prüfung obliegt der Auftraggeber:in.

11.5 Die Freigabe von Konzepten, Designs, Inhalten oder technischen Umsetzungen durch die Auftraggeber:in gilt als Abnahme. Mit der Freigabe übernimmt die Auftraggeber:in die Verantwortung für die sachliche, technische und inhaltliche Richtigkeit der freigegebenen Inhalte.

11.6 Für die technische Verfügbarkeit, Sicherheit und Funktionsfähigkeit von Hosting-Leistungen, Plattformen oder Drittanbieter-Systemen (z. B. WordPress, Plugins, Themes, Übersetzungstools) übernimmt die Auftragnehmerin keine Haftung. Die Auftragnehmerin schuldet keine dauerhafte Fehlerfreiheit oder zukünftige Kompatibilität von technischen Umsetzungen, insbesondere bei Abhängigkeit von Drittsoftware, Systemupdates oder externen Diensten.

12. Vertraulichkeit

12.1 Beide Parteien verpflichten sich, vertrauliche Informationen, die im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt werden, vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben, sofern nicht zur Vertragsdurchführung erforderlich.

13. Kündigung / Projektabbruch

13.1 Bei Projektverträgen ist eine ordentliche Kündigung nach Beginn der Leistungserbringung nur aus wichtigem Grund möglich, sofern nicht anders vereinbart.

13.2 Im Falle eines Projektabbruchs durch die Auftraggeber:in sind die bis dahin erbrachten Leistungen zu vergüten. Bereits begonnene Leistungsphasen können anteilig nach Fortschritt abgerechnet werden; angefallene Fremdkosten/Lizenzen sind zu erstatten.

14. Schlussbestimmungen

14.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts, sofern dem keine zwingenden Verbraucherschutzvorschriften entgegenstehen.

14.2 Gerichtsstand für Kaufleute/Unternehmer:innen ist – soweit zulässig – der Sitz der Auftragnehmerin.

14.3 Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.

14.4 Für die Verarbeitung personenbezogener Daten gilt die Datenschutzerklärung der Auftragnehmerin in der jeweils aktuellen Fassung.

Stand: 7. März 2024